Trank des ansteckenden Gelächters
Wenn eine Kreatur in die Pfütze des vergossenen Tranks des ansteckenden Gelächters tritt, muss sie in jeder Runde einen Willensrettungswurf bestehen, sonst wird sie mit dem Äquivalent des Zaubers "Fürchterlicher Lachanfall" belegt. Wenn die Kreatur lacht, müssen im Umkreis von 15 Fuß alle Kreaturen, die nicht immun gegen schädliche Dämpfe sind, ebenfalls pro Runde einen Willenswurf bestehen. Gelingt ihnen das nicht, wirkt sich der Effekt auch auf sie aus. Der Effekt ist instabil und hält nur an, so lange die Kreatur in der Pfütze bleibt, sowie 1 weitere Runde lang, wenn sie diese verlässt. Wird eine Kreatur von der Pfütze beeinflusst, ist sie danach 24 Stunden lang immun dagegen. Kreaturen, die unter dem Effekt des Zaubers "Schutzhülle des Lebens" stehen, sind immun gegen die Dämpfe der Pfütze.